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Teuer bis skurril – unterwegs im Ausland

Alkohol nur im Kofferraum, beschlagnahmte Autos, kein Rückwärtsfahren – nicht überall gelten die gleichen Verkehrsregeln und Strafen wie in Österreich.

Die ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer rät dazu, sich vorab zu informieren, um keine böse Überraschung zu erleben. Einige der für den österreichischen Autofahrer ungewöhnlichsten Bestimmungen im Überblick:

Schweiz

Seit Anfang 2016 sollten es Autofahrer in der Schweiz möglichst vermeiden, rückwärts zu fahren. Laut Tauer würden gemessen an der zurückgelegten Distanz überdurchschnittlich viele tödliche Verkehrsunfälle durch Rückwärtsfahren verursacht. Erlaubt ist das Reversieren nur noch, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist.

Frankreich

Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, Herumkramen im Handschuhfach), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann mit einer Geldbuße von 75 Euro bestraft werden. Der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems bleibe aber erlaubt, weiß die ÖAMTC-Touristikerin.
Nicht jedoch zu laute Musik im Fahrzeug, die mit 75 Euro bestraft werden kann, wenn dadurch Umgebungsgeräusche im Verkehr nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden können. Aus Sicherheitsgründen können auch Fahrer, die sich mit Flip-Flops oder ähnlich losem Schuhwerk hinter das Lenkrad setzen, mit dem selben Betrag zur Kasse gebeten werden.

Italien

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung ist eine Mindeststrafe ab 530 Euro fällig. „Hat man mehr als 0,5 Promille, kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden“, so Tauer. Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten in Italien zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr.

Spanien

Während des Tankvorganges sind alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte abzuschalten. Das betrifft z. B. Mobiltelefone und Radio, aber auch die Fahrzeugbeleuchtung.

USA

In den USA dürfen geöffnete Alkoholika ausschließlich im Kofferraum mitgeführt werden. Unter 21-Jährige dürfen generell keinen Alkohol im Auto transportieren.

Kuba

Die ÖAMTC-Expertin informiert auch über Verkehrsunfälle  in Kuba: Urlauber, die in einen solchen verwickelt sind, dürfen bis zum Ende des Gerichtsverfahrens das Land nicht verlassen. Zuständig sind die Straf- und nicht von Zivilgerichtet. Bis zum Abschluss des Verfahrens können Monate vergehen.

Quelle: ÖAMTC

Foto: Pixabay